Mietbedingungen für Reisemobil                       SPEZIALSERVICE SSG GmbH

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, das vermietete Fahrzeug in einwandfreien, betriebssicheren Zustand an den Mieter zu übergeben. Beanstandungen und etw. Schäden muss der Mieter bei der Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör und im gleichen Zustand, jedoch unter Berücksichtigung der sich auch bei normalem Gebrauch ergebenden Abnützung, an den Vermieter zurückzugeben.
  2. Sollte das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin, aus welchem Grund auch immer, wie z.B. Havarie, Verschulden des Vormieters, Gründe, welche der Vermieter zu vertreten hat , nicht verfügbar sein, so steht dem Vermieter das Recht zu, entweder dem Mieter ein Fahrzeug von mindestens gleicher Größe ( gleiche Anzahl von Schlafplätzen ) zum vereinbarten Mietpreis zu dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, oder vom geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten, in welchem Falle der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter die bereits geleistete Vorauszahlung zurückzuerstatten. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, für diesen Fall Schadenersatzforderungen an den Vermieter zu stellen.
  3. Storno: Für abgeschlossenen Mietverträge beträgt die Stornogebühr
  • bis 30 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 30%,
  • 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 50%,
  • 14 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 70%
  • ab 7 Tage vor dem verienbarten Vertrassbeginn 90% der vereinbarten Gesamtmiete
  1. Sollte das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht übernommen werden, hat der Mieter den vollen Mietpreis zu bezahlen. Für den Fall der nicht termingerechten Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter steht dem Vermieter das Recht zu, den Mietpreis plus 100%igem Aufschlag zu verrechnen.
  2. Der Vermieter schließt für das vermietete Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt ab, deren Versicherungsprämie bereits im Mietpreis enthalten ist. Selbstbehalt für – für Reisemobile € 1.200.-, welche als Kaution bei Übernahme des Fahrzeuges in bar zu hinterlegen sind (Kredit- oder Bankomatkartezahlung möglich). Die hinterlegte Kaution dient zur Abdeckung von Schäden, die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind, sowie für den Selbstbehalt im Schadenfall. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne vorherige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution ist nicht möglich.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses innen und außen ordentlich gereinigt zurückzustellen. Sollte das Fahrzeug nicht gereinigt übergeben werden, so wird für eine Innenreinigung ein Betrag von € 65,– für eine Außenreinigung ein Betrag von € 45,– verrechnet. Das Mietfahrzeug wird in vollgetanktem Zustand übergeben und muss auch wieder vollgetankt retourniert werden. Der Abwassertank muss bei Rückgabe vollständig entleert und der Fäkalientank vollständig entleert und gereinigt sein (ohne Rückstände), sollte dies nicht der Fall sein ist eine Reinigungsgebühr von EUR 80,- zu bezahlen. Für die Toilette muss die entsprechende Chemieflüssigkeit verwendet werden
  4. Für allfällige Beschädigungen des gemieteten Fahrzeuges, insoweit diese nicht durch die abgeschlossene Vollkaskoversicherung gedeckt sind, haftet der Mieter, bzw. sein Fahrer zur ungeteilten Hand (Selbstbehalt). Beim Fahrzeug auftretende Schäden, deren Reparatur unbedingt sofort durchgeführt werden müssen, sind gegen vorherige telefonische Verständigung des Vermieters, in einer Fachwerkstätte für das jeweilige Fahrzeug, durchführen zu lassen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges muss unbedingt eine bestätigte Werkstattrechnung über die durchgeführte Reparatur vorgelegt werden. Ein Ersatz von Miettagessätzen wird nicht gewährt. Auftretende Schäden in der Garantie des Fahrzeuges sind unbedingt in einer Vertragswerkstätte der Händlerfirma des Basisfahrzeuges, z.B. Fiat, Peugeot, Citroen, MAN, VW oder Mercedes durchführen zu lassen. Der Unterzeichner des Mietvertrages haftet auch für Schäden, die während des Mietverhältnisses von anderen Personen, denen er das Wohnmobil überlassen hat oder die Benützung ermöglicht hat, verursacht werden.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, alle bei der Handhabung des gemieteten Fahrzeuges einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften genau zu beachten und allen behördlichen Anordnungen in diesem Zusammenhang Folge zu leisten. Für Schäden an Personen oder am gemieteten Fahrzeug, welche durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder die mitfahrenden Personen entstehen, haftet sofern durch die Vollkaskoversicherung nicht Schadenersatz geleistet wird, der Mieter. Verkehrsübertretungen sind vom Mieter zu bezahlen.
  6. Bei Unfällen jeglicher Art oder Einbruch in das Fahrzeug muss ein Unfallbericht und vollständige Schadenmeldung ausgefüllt werden sowie eine Meldung an die jeweiligen Sicherheitsorgane (Polizei usw., unbedingt Anzeige- oder Meldebestätigung mitbringen) und an den Vermieter erfolgen, um spätere Versicherungsangelegenheiten so rasch als möglich erledigen zu können. Bei Hagelschäden muss eine Hagelbestätigung vom zuständigen Gemeindeamt bzw. Campingplatz ausgestellt werden. Für Gegenstände jeglicher Art, welche aus einem Mietfahrzeug entwendet werden, haftet der Mieter.
  7. Sollte das Mietfahrzeug durch Unfall so stark beschädigt werden, dass an die Fortsetzung der Reise nicht gedacht werden kann, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet die Rückreise zu vergüten
  8. Für Gasunfälle jeder Art übernimmt der Vermieter keine Haftung
  9. Bei Fahrten in außereuropäische oder Krieg führende Länder besteht kein Haftpflicht- bzw. Vollkaskoschutz und sind deshalb untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für Schäden jeglicher Art.
  10. Das Reisemobil muss am vereinbarten Rückgabetag, spätestens um 12.00 Uhr, zurückgestellt werden.
  11. Bei Übernahme des Mietfahrzeuges muss ein gültiger Pass und Führerschein vorgelegt werden.
  12. Mindestalter: 23 Jahre, B-Führerschein mindestens 2 Jahre.
  13. Das Mietfahrzeug wird in vollgetanktem Zustand übergeben und muss wieder vollgetankt retourniert werden.
  14. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Woche, in der Nebensaison werden bei geringerer Mietdauer (nur wenn verfügbar), die Preise der Hauptsaison verrechnet.
  15. Die Kilometerpauschale ist für Reisemobile mit 350 Km pro Tag festgelegt. Mehrkilometer werden mit € 0,35 nachverrechnet.
  16. Bezahlung: Bei Mietvertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% zu entrichten. Der Restbetrag muss vor Mietantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein, oder bei Abholung des Fahrzeuges bezahlt werden. Die Kaution ist bei Abholung in bar zu hinterlegen. Der Mietvertrag ist nach Einlangen der Anzahlung gültig (innerhalb 10 Tage). Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution rückerstattet. Mehrkilometer werden nach der Rücknahme verrechnet.
  17. Wir bitten um Verständnis, dass die Mitnahme von Haustieren einer gesonderten Zustimmung benötigen und eine zusätzliche Reinigungspauschale von EUR 50,- verrechnet wird, Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet
  18. Für Privatfahrzeuge, welche vom Mieter am Firmengelände abgestellt werden, wir keine Haftung übernommen.
  19. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigtkeit des Bezirksgerichtes A-8430 LEIBNITZ